Verbraucher dürfen auch in Zukunft private Kopien von Musik-CDs erstellen. Verfassungsbeschwerden der Musikindustrie kamen zu spät.
Az.: 1 BvR 3479/08 vom 7.10.2009
Diese Entscheidung ist unanfechtbar
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 47908.html
Problemfall: Privatkopie
Das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verwarf die Beschwerden daher als unzulässig und nahm sie nicht zur Entscheidung an.
Das deutsche Urheberrecht lässt private Kopien rechtmäßig erworbener Werke zu.
2003 stellte der Gesetzgeber klar, dass dies auch für digitale Kopien gilt.
So dürfen Verbraucher gekaufte Musiktitel auch auf ihrem Computer speichern oder eine Kopie einer CD beispielsweise für das Auto brennen.
Die Musikindustrie sieht aber ihre Eigentumsrechte an den Musiktiteln beeinträchtigt, weil viele Kopien illegal an andere Verbraucher abgegeben würden.
Insgesamt sechs Unternehmen reichten daher im vergangen Jahr eine Verfassungsbeschwerde ein.
Das war zu spät, befanden die Richter.
Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz seien nur innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten zulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sei dies wichtig und eng auszulegen. Eine Anfang 2008 in Kraft getretene Novelle des Urhebergesetzes habe diese Frist nicht neu in Gang gesetzt, weil die angefochtene Vorschrift zu privaten Kopien unverändert geblieben sei.Statistics: Posted by Jürgen — 28. Oct 09, 15:13
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